Neue Verordnung BK 2021 über die elektronische Stimmabgabe

Vernehmlassung (Verein E-Voting Moratorium)


noevoting.ch
Stellungnahmen des Vereins E-Voting Moratorium gesendet an evelyn.mayer@bk.admin.ch am 08.06.2021
(Originaltexte in Deutsch)/ Nos Positions / Nostri Posizioni
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[1] Fragebogen Vernehmlassung vom 22.05.2021
[2] Offizielle Vernehmlassungsantwort vom 08.06.2021 (10p)

Gesamtwürdigung der neuen Verordnung (Präsentation)

Der Dialog mit der Wissenschaft hat die Problematik auf ein angemessenes wissenschaftliches Niveau gebracht. Auch die Komplexität findet in der Verordnung und deren Anhang durchaus einen angemessenen Ausdruck. Nicht erkannt werden die politischen Folgen einer solchen Komplexität. Den Kantonen, die niemals alle die notwendigen Ressourcen dafür bereitstellen können, werden die Überprüfung all der hochkomplexen Massnahmen aufgebürdet, die daraus zu folgen hätten. Deren Risiko-Management wird deshalb mit untragbaren Kompromissen an die Sicherheit enden. Damit kann das Vertrauen in das E-Voting nicht gewonnen werden.

Die 6 verbleibenden systemischen Mängel des E-Voting im Einzelnen


Zusammenfassung / Resumée / Summario :

Das jetzt geübte Herumbaggern am E-Voting Applikations-Code ist zwar ein unabdingbarer Teil der Sicherheitsbetrachtungen. Es ist aber einer, der alleine für sich völlig ungenügend ist. Beim dynamischen Einsatz des Codes kann jederzeit eine Manipulation erfolgen. Um das zu verhindern bräuchte es an allen beteiligten Orten umfassende operative Sicherheitsvorkehrungen, die ausserordentlich ressourcenaufwendig sind. Die zuständigen Kantone haben diese Ressourcen nicht. Die Komplexität des Systems bedingt ausserdem einen enormen Zeitbedarf für jegliche Art von Kontrollaufgaben, ganz zu schweigen vom Kommunikationsbedarf bei Unregelmässigkeiten. Diese Zeit gibt es gar nicht beim Abstimmungs- und Wahlvorgang. Dazu kommt die Möglichkeit des Diebstahls von Abstimmungscodes bei den Druckzentren. Jene Codes der Nichtwähler könnten so problemlos auf der ganzen Welt verwendet werden. Die Kontrolle dazu ist völlig ineffektiv und daher unpraktikabel. Kurzum: Das Projekt ist zum Scheitern verurteilt.


Warum bringen Plausibilitätstests nichts?
Warum funktioniert die klassische 'Verifizierbarkeit' (2019)nicht?
Warum hilft das neue 'Anschlagbrett' (2021) auch nicht?
Wer übernimmt die Verantwortung bei einer Manipulation?
Zukunftsaussichten? Wird E-Voting sicherer werden?
Wie wär's mit einer Nichtwählerstimmenbörse?


[1] Die Entdeckung von Lecks und der Diebstahl von Zugangscodes zur Abstimmung können von Benutzern auf der ganzen Welt begangen werden. Solche Angriffe sind schwer zu erkennen und können mit der aktuellen Lösung nicht wirksam verhindert werden. Das Recht des Nichtwählers, die Nutzung seiner allfällig fälschlich abgegebenen Stimme überprüfen zu lassen, ist dabei nicht praktikabel.

[2] Die Folgen von unsicheren Endgeräten trägt nicht nur der Benutzer selbst, sondern auch das Kollektiv der Stimmbürger. Insbesondere gehört auch das Abstimmgeheimnis hiezu.

[3] Das Ausmass einer Manipulation kann niemals festgestellt werden. Dadurch ergibt sich ein riesiges Potential an Verunsicherung bei jeglichen Unregelmässigkeiten. Es besteht deshalb Grund für Misstrauen gegenüber Anbieter und Behörden in Bezug auf Transparenz.

[4] Die Funktion einer Wahlkommission im bestehenden Sinne kann nicht mehr stattfinden. Es sind nur noch höchstqualifizierte IT-Experten und Mathematiker, die etwas zur Gültigkeit des Abstimmungsvorganges sagen können. Deren Kompetenz und Redlichkeit unterliegen keinerlei demokratischer Legitimation.

[5] Das Zeitfenster für Abklärungen bei Meldungen von möglichen Manipulationen wird immer zu klein sein, um in jedem Fall rechtzeitig die Gültigkeit von Wahlen und Abstimmungen zu kommunizieren.

[6] Ein Probebetrieb wird jahrelang für Anbieter und Nutzer stark defizitär ausfallen. Wenn die definitive Einführung auf einer guten System-Sicherheit basieren soll, so ist das Ende des Probebetriebes kaum abzusehen. Nutzen und Aufwand stehen in einem dramatisch schlechten Verhältnis.

NEIN, die Demokratie muss nicht per se digitalisiert werden. Sie ist kein Verwaltungsablauf. Es geht da einzig um das Vertrauen in den wichtigsten der politischen Prozesse. Insbesondere wenn wir das Abstimmungsgeheimnis bewahren wollen, kann E-Voting nicht in Frage kommen.

Eine grundsätzlich begrüssenswerte Idee und in der Wissenschaft eigentlich unabdingbar. Im politischen Dialog besteht allerdings die Gefahr, dass die Leute nicht mehr mitgenommen werden angesichts der Fülle der Details.


Alle Vernehmlassungen in der Bundeskanzlei


- Hier als 600 seitiges PDF.file
- Hier als 29 seitiger Ergebnisbericht
- Hier als 1 seitige Medienmitteilung

Ausgewertet von noevoting.ch:
- Hier in Tabellarischer Analyse
- Hier in Textform mit den möglichen Erkenntnissen und Konsequenzen


Auszug Vernehmlassungsantworten der Kantone

Kantonsübersicht

Der Kt. ZG steigt erst ein, wenn das System betriebsbereit für alle ist.

Der Kt. SZ erkennt nach wie vor ein Risiko, welches den Nutzen übersteigt.

Der Kt. TG hält auch am früheren,engagierten PRO Kurs fest. Er räumt aber ein, dass die neuen Bestimmungen zur Sicherheit nicht praxistauglich sind. Wichtig ist offenbar nur, dass der Bund den Kantonen nicht dreinredet.Es werden jetzt auch die unkalkulierbaren Kosten erkannt. Wichtig ist aber offenbar nur, dass sie jetzt bundesweit getragen werden sollen. Keine Aussage über mitmachen.

Der Kt. SO begrüsst die Neuausrichtung und dass zugelassene Systeme ja sicher, weil "vollständig verifizierbar" seien. Keine Aussage über mitmachen.

Der Kt. GL begrüsst auch, macht aber vorderhand nicht bei Versuchen mit.

Der Kt. BS will ab Nov 2022 beim Versuchsbetrieb mit Auslandschweizern und behinderten Personen mitmachen.


Auszug Vernehmlassungsantworten der Parteien

SVP:Probebetrieb wird generell abgelehnt. E-Voting höchstens für Auslandschweizer und behinderte Personen akzeptabel.

PP: Die Erkenntnisse aus den bisherigen Versuchen führen zu keinen Konsequenzen: Wenig Nutzen, viele grundsätzliche Mängel, Millionenbeträge hätten sinnvoller investiert werden können. Expertenempfehlungen werden nicht übernommen.

GPS: Ausschluss von kommerziellen Anbietern als System-Verantwortliche, eine strenge Limitierung des Elektorats und das Vertrauen ins System als zwingendes Erfolgskriterium für den Versuchsbetrieb.


Auszug übrige Vernehmlassungsantworten


Klare Worte !


Die Neuausrichtung wird begrüsst, hält aber fest, dass es unabdinglich ist, zuerst das Vertrauen des Stimmvolkes durch Sicherheit und Transparenz zu gewinnen.


Die Neuausrichtung wird begrüsst, der ganze Ausbau von E-Voting wird aber generell kritisch gesehen in Bezug auf das Vertrauen, das dem Stimmvolk geschuldet ist. Ausserdem sieht man andere Prioritäten beim Ausbau von E-Gov.

Eine Unterstützung im Meinungsbildungsprozess wäre wichtiger als die elektronische Abstimmung, die eher dazu verleitet, sich gar nicht mit Thema tiefer auseinanderzusetzen. Die fehlende Nachvollziehbarkeit für Nicht-Fachpersonen und das Fehlen von Korrekturprozessen wird bei den heutigen Ansätzen E-Voting von diesen ausgewiesenen Wissenschaftlern und Cyberexperten angemahnt (ETH,EPFL,KPMG,ZHAW,Infoguard,Switch,IBM Research Lab etc.)

Unkritisches Wohlwollen für den Nutzen, kein Interesse an den Kosten.

Hier wundert man sich ja auch nicht.